9. April 2018 Diskussion/Vortrag Die Kehrseite der „Wiedergutmachung“ für die NS-Opfer in der BRD

Ein Kapitel über Restauration und Menschenverachtung

Information

Veranstaltungsort

Büro der RLS Thüringen
Käthe-Kollwitz-Straße 6
07743 Jena

Zeit

09.04.2018, 16:00 - 18:00 Uhr

Themenbereiche

Deutsche / Europäische Geschichte, Erinnerungspolitik / Antifaschismus

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Mit Ludwig Elm

Nach 1945 haben zunächst Behörden, Verbände und verschiedene Initiativen, später die Länder und Besatzungsmächte der Westzonen, Opfern der faschistischen Diktatur Unterstützung und Hilfen gewährt. Für die Mitte-Rechts-Koalition unter Kanzler Adenauer waren ab September 1949 die Versorgung und Eingliederung der Mitläufer und Täter des NS-Regimes vordringlich (Gesetz zu Art. 131 GG vom 11.  Mai 1951).  Nach einem unwirksam gebliebenen Versuch von Oktober 1953 trat das Bundesentschädigungsgesetz (BEG) im Juni 1956 in Kraft. Große Gruppen von Opfern der Nazibarbarei waren zunächst für Jahrzehnte oder für immer von Ansprüchen ausgeschlossen, darunter Sinti und Roma, „Asoziale“, Euthanasie-Geschädigte, Homosexuelle, Zwangsarbeiter*innen, Deserteure und Kommunist*innen. Die Auseinandersetzungen um legitime Erwartungen aller Opfergruppen verdienen als wesentliches Kapitel des Umgangs mit Schuld und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Bundesrepublik Aufmerksamkeit und Schlussfolgerungen.

Veranstaltungsreihe „Jenaer Montagstreff“

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