Nachricht | Afrika - Globalisierung „Ein mühseliger Prozess“

Bewertung des UN Treaty Prozesses aus südafrikanischer und ugandischer Sicht. Ein Gespräch mit Akhona Mehlo und Faith Lumonya

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Andreas Bohne,

Akhona Mehlo / Centre for Applied Legal Studies (links) und Faith Lumonya / SEATINI-Uganda (Foto: RLS)

Ende Oktober tagt zum vierten Mal die zwischenstaatliche UN­Arbeitsgruppe für ein verbindliches Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten („Treaty“). Von Ecuador liegt seit kurzem ein erster Entwurf ("Zero Draft") für ein Abkommen vor. In den Medien und im politischen Diskurs geht es überwiegend um die Verhandlungsposition Deutschlands oder der Europäischen Union. Über die Sichtweisen und Rollen afrikanischer Regierungen und zivilgesellschaftlichen Akteur*innen sprachen wir mit der Juristin Akhona Mehlo von der südafrikanischen Organisation Centre for Applied Legal Studies (CALS) und der Handels- und Investitionsexpertin Faith Lumonya von der ugandischen Organisation SEATINI-Uganda.

Welche afrikanischen Länder unterstützen einen UN-Treaty? Welche Länder dagegen beteiligen sich nicht an den Verhandlungen bzw. sprechen sich gegen einen aus?

Akhona Mehlo: Es liegen Präsentation einzelner afrikanischer Staaten, beispielsweise von Algerien, Tunesien, Namibia und Südafrika in Vertretung der afrikanischen Gruppe vor, die sich für den Treaty aussprechen. Jedoch ist unklar, wer sonst noch die Position dieser Gruppe mitträgt. Kenia hatte ursprünglich den Treaty-Prozess unterstützt, aber legt jetzt innenpolitisch den Schwerpunkt auf einen Nationalen Aktionsplan mit freiwilligen Standards. Das gilt auch für Ghana und Nigeria und daher wissen wir nicht. Über die aktuelle Position von Tunesien und Algerien sind wir unwissend.

Südafrika nimmt eine Vorreiterposition ein. Wie verhält sich die ugandische Regierung?

Faith Lumonya: Es ist unklar, was die Position von Uganda im Moment ist. Strategische Diskussionen fanden bisher nicht statt, so dass keine Position der ugandischen Regierung über eine Unterstützung vorhanden ist. Das gilt auch für weitere ostafrikanische Länder wie Tansania. Ähnlich wie in Kenia liegt in Uganda der Fokus auf der Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans, um die UN Guiding Principles on Business and Human Rights umzusetzen.

Wie bewerten Sie den ersten Entwurf, der kürzlich von Ecuador vorgelegt wurde?

Faith Lumonya: Ich gehe davon aus, dass es viele Diskussionen und Vorschläge geben wird, zum Beispiel hinsichtlich des Vorrangs von Menschenrechten über wirtschaftliche Rechte. Ich erwarte viele Anpassungen, weil genaue Formulierungen fehlen, etwa was Unternehmensverantwortung konkret bedeutet.

Akhona Mehlo: Die Schwächen des Zero Drafts gehen zurück auf die Blockadehaltung der Europäischen Union. Der Entwurf wurde gegenüber früheren Überlegungen abgeschwächt. Was unter anderem fehlt ist eine Definition von transnationalen Unternehmen, es fehlen schlicht genaue Aussagen über Unternehmensverantwortung und direkter Verbindlichkeit und Haftung. Zusätzlich fehlen speziellen Klauseln mit Bezug auf Frauen und Geschlecht, im Entwurf finden sich lediglich eingestreute Floskeln zu Gender. Auch die Definition von "Opfern" noch sehr schwammig. Hier benötigt es Anpassungen; so werden Human Rights Defender nicht als "Opfer" gesehen. Man geht von einem klassischen Begriffsverständnis von "Opfern" aus.

Faith Lumonya: Für mich ist auch entscheidend, dass der Entwurf zu viel Verantwortung an die Staaten delegiert. Denn wir sind in vielen afrikanischen Staaten doch damit konfrontiert, dass die Regierungen Investoren anlocken wollen und daher Gesetzen, die Unternehmen haftbar machen könnten, eher ablehnend gegenüberstehen.

Wie sind die Vernetzung und der Austausch zwischen afrikanischen zivilgesellschaftlichen Gruppen?

Faith Lumonya: Eine hohe Anzahl von Organisationen sind Teil der Treaty Alliance als globale Kampagne. Innerhalb Afrikas haben wir die African Coalition on Corporate Accountability, welche bezogen auf den Treaty eine wichtige Plattform darstellt. Auf nationaler Ebene gibt es Vernetzung, wie das Ugandan Consortium on Corporate Accountability, um proaktiv Einfluss auf nationale Entscheidungen zu nehmen. Aber es zeigen sich deutliche Grenzen: Afrikanischen zivilgesellschaftliche Gruppen oder Koalitionen sind auf globaler Ebene kaum präsent und finden kein Gehör, überwiegend sind nur vereinzelt Vertreter*innen zivilgesellschaftlicher afrikanischer Organisationen auf Treffen anwesend.

Akhona Mehlo: Ich denke, die aktivste Allianz und Netzwerk ist die "Southern African Campaign to Dismantling Corporate Power". Ferner sind im südafrikanischen Kontext viele Organisationen wie das Centre for Applied Legal Studies oder Lawyers for Human Rights involviert, um die Erfahrungen von betroffenen Gemeinschaften einfließen zu lassen und die südafrikanische Regierung, Gewerkschaften Wissenschaft und Communities zusammenzubringen, die südafrikanische Position zu beraten und zu beeinflussen. Die bedeutende Rolle südafrikanischen NGOs zeigt auch einen Mangel bezogen auf den gesamten afrikanischen Kontinent, denn wir sehen im Moment leider keine einheitliche Bewegung oder Kampagne auf kontinentaler Ebene.

Wie bewerten Sie die Erfolgschancen auf den Abschluss eines völkerrechtlich verbindenden UN Treaty?

Akhona Mehlo: Wenn der Prozess überlebt und die Arbeitsgruppe, trotz der Boykottrolle der EU, ihre  Arbeit fortführen kann, wird es sicherlich ein mühseliger Prozess, gerade auch unter Anbetracht der limitierten Ressourcen, die bereitgestellt werden. Unklar ist noch, welche Wirkung der vorliegende Entwurf mit seinen Kompromissen spielt: entweder bewirkt er die Teilnahme von bisher reserviert auftretenden Staaten oder aber die Zugeständnisse werden von einigen Staaten oder der Zivilgesellschaft als zu umfangreich wahrgenommen und die Verhandlungen für eine finale Version ziehen sich entsprechend lange. Über uns schwebt die Gefahr wie beim Römischen Statut, dass es insgesamt ein langer Prozess wird.