Die Konstruktion gefährlicher Orte. Überwachung und Kontrolle im Neoliberalismus

Veranstaltungsreihe »Geraer Gespräch«

Polizeigesetze der Länder definieren sog. „gefährliche Orte“. Dort gilt normales Recht nicht, Anwesende unterliegen dem Generalverdacht, können kontrolliert und überwacht werden. Nur manchmal sind diese Orte im landläufigen Sinne wirklich gefährlich.
„Gefährliche Orte“ oder „Kriminalitätsschwerpunkte“ sind vielmehr Mittel zur Gängelung und Verdrängung mißliebiger Gruppen und stehen symptomatisch für eine Politik, die glitzernde Konsumzonen für „Leistungsträger“ schafft und soziale „Problemfälle" aus den Innenstädten verweist.